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Samstag, 1. Juni 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: GE 2015, 1229

Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE),
Jahrgang: 2015, Seite: 1229

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
GE 2015, 1229:

Amtsgericht Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom08.09.2015
- 9 C 79/15 -

Vermieter steht trotz längerfristiger Duldung unpünktlicher Mietzahlungen Recht zur fristlosen Kündigung wegen Zahlungs­unpünktlich­keit zu

Zahlt ein Mieter wiederholt nicht fristgerecht seine Miete, so kann der Vermieter dieses Verhalten abmahnen und bei weiteren Zahlungs­unpünktlich­keiten das Mietverhältnis fristlos kündigen. Dies gilt auch dann, wenn der Vermieter jahrelang die verspäteten Mietzahlungen duldete. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle GE 2015, 1229 wird teils auch als „GE 15, 1229“, „GE 2015, S. 1229“ oder „GE 15, S. 1229“ zitiert.



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