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Amtsgericht Steinfurt, Urteil vom 13.02.2014
- 21 C 979/13 -
Mit Kostenpflicht des anwaltlichen Erstberatungsgesprächs muss gerechnet werden
Rechtsanwalt nicht verpflichtet auf Kostenpflicht und Höhe der Vergütung ausdrücklich hinzuweisen
Wer bei einem Rechtsanwalt ein Erstberatungsgespräch vornimmt, muss damit rechnen, dass dies kostenpflichtig ist. Ein Rechtsanwalt muss auf die Kostenpflicht und die Höhe der Vergütung nicht ausdrücklich hinweisen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Steinfurt hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Abiturient ließ sich im Februar 2012 von einer
Anspruch auf Erstberatungsgebühr bestand
Das Amtsgericht Steinfurt entschied zu Gunsten der
Wunsch nach kostenloser Beratung muss deutlich zum Ausdruck gebracht werden
Wer einen Aufnahmebogen ausfüllt und unterschreibt, in dem etwas von einer "entgeltlichen Rechtsberatung" steht sowie auf die Vergütungshöhe hingewiesen wird, habe nach Ansicht des Amtsgerichts eindeutig zum Ausdruck gebracht, dass er eine kostenpflichtige
Keine Aufklärungspflicht über Kostenpflicht des Erstberatungsgesprächs
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2014
Quelle: Amtsgericht Steinfurt, ra-online (vt/rb)
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Jahrgang: 2014, Seite: 364 AnwBl 2014, 364
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Dokument-Nr. 18021
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