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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 15.05.2014
Vf. 24-VII-12 -

Bayerischer Verfassungs­gerichtshof weist Klage der Drogeriekette Rossmann gegen den Rundfunkbeitrag ab

Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß / Beitragserhebung pro Betriebsstätte rechtmäßig

Die Drogeriemarktkette Rossmann ist mit ihrer Klage gegen den Rundfunkbeitrag unterlegen. Der Bayerische Verfassungs­gerichtshof hält die Erhebung des Rundfunkbeitrags für verfassungsgemäß. Er verletze kein Grundrecht und sei auch keine Steuer.

Zum 1. Januar 2013 wurde die Rundfunkgebühr abgeschafft. Seitdem gilt der neue Rundfunkbeitrag. Für einige Unternehmen wurde es sehr viel teurer. Auch für die Drogeriemarktkette Rossmann. Statt vorher ca. 40.000 Euro Rundfunkgebühr pro Jahr müsse Rossmann jetzt ca. 200.000 Euro Rundfunkbeitrag jährlich zahlen, hieß es. Die Rossmann GmbH hatte daher eine Popularklage gegen den neuen Rundbeitrag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht.

Rossmann sieht Gleichheitsgebot verletzt

Die Rossmann GmbH betreibt - laut eigener Pressemitteilung vom 7.1.2013 - in Deutschland 1.754 Märkte und beschäftigt ca. 26.000 Mitarbeiter. Der neue Rundfunkbeitrag verletze laut Rossmann das Gleichheitsgebot (vgl. Artikel 101 und 118 der Bayerischen Verfassung), weil nunmehr Unternehmen mit vielen Filialen deutlich mehr zahlen müssten, als Betriebe mit nur einem Standort, obwohl die Mitarbeiterzahl gleich sei.

Verstoß gegen das Übermaßverbot

Wegen der Höhe der Mehrbelastungen auf jetzt ca. 200.000 Euro liege nach Ansicht von Rossmann auch ein Verstoß gegen das Übermaßverbot vor. Dass die Rossmann GmbH derart hohe Rundfunkabgaben entrichten müsse, ohne aus dem staatlichen Angebot nennenswerten Nutzen zu ziehen, "sprenge jede vernünftige Dimension", hieß es in der Klageschrift.

Die Popularklage der Rossmann GmbH richtete sich gegen den Beschluss des Bayerischen Landtags über das neue Rundfunkgesetz. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof gab der Klage von Rossmann aber nicht statt. Lesen Sie hier die ausführlichen Entscheidungsgründe des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Rossmann kündigte bereits an, womöglich bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2014
Quelle: ra-online, rossmann.de, faz.de (pt)

Aktuelle Urteile aus dem Rundfunkbeitragsrecht | Verwaltungsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Datenschutz (ZD)
Jahrgang: 2014, Seite: 456
ZD 2014, 456

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Dokument-Nr.: 15014 Dokument-Nr. 15014

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Kommentare (2)

 
 
Werner schrieb am 19.05.2014

Bürger sollten den verantwortlichen Ministern und Politikern immer wieder ihre Meinungen mitteilen. Sowie Politiker wählen die sich dann für die Bürgerinteressen einsetzen! Wer stets immer das gleiche wählt wird mit keiner Veränderung rechnen können.

Ludwig Engeldinger schrieb am 17.05.2014

Hoffentlich zieht Rossmann weiter zum Bundesverfassungsgericht. Rossmann hat die finanziellen Mittel und einen ganzen Juristenstab, der in der Lage ist, diese Ungerechtigkeit von höchster Stelle klären zu lassen und den obersten Verfassungsschützern nicht die Gelegenheit gibt, sich aus formalen Gründen vor einer Entscheidung drücken zu können.

Dass die Verfassungsgerichte der Länder bisher alle Klagen abschmettern, war nicht anders zu erwarten, weil die dort fungierenden, nach Parteibuch eingesetzten Richter nicht neutral sein können, sondern die Interessen und Pfründe der jeweiligen Regierung, ihrer Parteigenossen und deren Vasallen, die in Gremien sowie in leitenden Positionen der öffentlichen Rundfunkanstalten sitzen, vertreten.

Das Abzocken der Bürger muss aufhören!

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