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Amtsgericht Leer, Urteil vom 14.10.2008
- 70 C 1237/08 -
Bei falschen Angaben des Mieters über seine finanziellen Verhältnisse kann der Vermieter den Mietvertrag anfechten
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung möglich
Ein Mietinteressent, der im Wesentlichen von Arbeitslosengeld II lebt, darf seine finanziellen Verhältnisse nicht verschleiern, wenn er sich um die Anmietung einer Wohnung bemüht. Ansonsten läuft er Gefahr, dass der Vermieter den Mietvertrag wegen Irrtums über die finanzielle Leistungsfähigkeit anficht.
Genau zu diesem juristischen Mittel hatte ein
Gericht gibt Vermieter Recht
In der Beweisaufnahme des Gerichts kam heraus, dass der Mieter bei den Vertragsverhandlungen zu Unrecht behauptete, er habe noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Zudem befand das Amtsgericht, dass der Mieter mit seiner Visitenkarte den unzutreffenden Eindruck erweckt hatte, er würde in weitem Umfang sein Geld als Computerexperte verdienen. Das reichte dem Gericht aus, die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.09.2009
Quelle: ra-online, Rechtsanwaltskammer
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Jahrgang: 2009, Seite: 70 DWW 2009, 70 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2009, Seite: 768 ZMR 2009, 768
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Dokument-Nr. 8532
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