Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 02.09.2013
- VG 27 L 217.13 -
Kein presserechtlicher Anspruch auf Akteneinsicht zur Dopingstudie
Presserechtlicher Auskunftsanspruch ist allein auf Beantwortung konkreter Fragen, nicht auf Informationszugang gerichtet
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass sich der presserechtliche Auskunftsanspruch nicht auf eine Akteneinsicht zur Dopingstudie erstreckt.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls, ein
Gegenstand des Auskunftsanspruchs ist allein informative Mitteilung über tatsächliche Umstände oder rechtliche Verhältnisse
Das Verwaltungsgericht Berlin wies den Eilantrag des Antragstellers zurück. Behörden seien zwar verpflichtet, den Vertretern der Presse die zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben dienenden Auskünfte zu erteilen. Gegenstand des Auskunftsanspruchs sei aber allein eine informative Mitteilung über tatsächliche Umstände oder rechtliche Verhältnisse. Kennzeichnend sei die Benennung eines Tatsachenkomplexes, zu dem Einzelauskünfte begehrt würden; hiervon sei die hier begehrte Belieferung mit Informationsmaterialien zu unterscheiden. Der presserechtliche
Auskunftsanspruch wird auch durch abschnitts- oder kapitelweise Zusammenfassung ausreichend erfüllt
Selbst wenn das Begehren des Antragstellers dahingehend verstanden werde, dass es ihm sinngemäß um die Beantwortung der Frage nach dem Inhalt der ca. 800 Seiten umfassenden Studie und etwaigen Vorentwürfen gehe, könne die Auskunft nicht ausschließlich durch eine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin/ra-online
- Presse hat Anspruch auf Auskunft über Verwendung von Mitteln der Sachleistungspauschale durch Abgeordnete
(Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 22.08.2013
[Aktenzeichen: VG 27 L 185.13]) - Auskunftsanspruch der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus dem Grundgesetz ableitbar
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 20.02.2013
[Aktenzeichen: BverwG 6 A 2.12]) - Landesrechnungshof muss einem Pressejournalisten Auskunft erteilen
(Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 04.01.2013
[Aktenzeichen: 5 B 1493/12])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 16711
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss16711
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.