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Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Gerichtsbescheid vom 23.08.2012
- 13 K 13287/10 -
Kosten für den Winterdienst können als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden
Auch Kosten des Winterdienstes auf öffentlichem Gelände absetzbar
Führt der Winterdienstpflichtige die Schneeräumung sowohl auf einem Privatgelände als auch auf öffentlichem Gelände durch, so kann er die dadurch entstandenen Kosten von der Steuer absetzen. Eine Berücksichtigung der Aufwendungen nur für das Privatgelände findet nicht statt. Dies hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall begehrten die Kläger die
Einkommensteuerbescheid war rechtswidrig
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied zu Gunsten der Kläger. Der angegriffene Einkommensteuerbescheid sei rechtswidrig. Die Kläger haben einen Anspruch auf
Aufwendungen für Dienstleistungen nicht nur für Privatgelände begünstigt
Das Finanzgericht folgte nicht der Auffassung des Beklagten (Finanzamt), wonach bei Dienstleistungen, die sowohl auf öffentlichem Gelände als auch auf
Urteil des Bundesfinanzhofs zum Begriff "zur Wohnung gehörender Grund und Boden" unbeachtlich
Eine Beschränkung der
Revision eingelegt
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, weil das Finanzamt bei seiner Auffassung bleibt und Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt hat (Az. VI R 55/12).
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.11.2012
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Bundesfinanzhof, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: VI R 55/12]
- Hundebetreuung außerhalb der Wohnung des Besitzers keine absetzbare haushaltsnahe Dienstleistung
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 25.05.2012
[Aktenzeichen: 14 K 2289/11 E]) - FG Münster: "Essen auf Rädern" ist keine haushaltsnahe Dienstleistung
(Finanzgericht Münster, Urteil vom 15.07.2011
[Aktenzeichen: 14 K 1226/10 E])
Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2013, Seite: 403 DStRE 2013, 403
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Dokument-Nr. 14726
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