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Sozialgericht Koblenz, Urteil vom 10.06.2009
- S 6 AS 1070/08 -
Hartz IV: Erbschaft ist als Einkommen anzurechnen
Geldbetrag aus Erbschaft stellt kein Vermögen dar
Erhält ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger eine Erbschaft führt dies zu einer Kürzung der Sozialleistungen, da es sich dabei um Einkommen handelt, das auf die staatlichen Leistungen anzurechnen ist. Dies entschied das Sozialgericht Koblenz.
Im zugrunde liegenden Fall wurden einer ALG-II-Empfängerin aufgrund einer
Barvermögen aus Erbschaft ist als Einkommen anzusehen
Das Sozialgericht Koblenz sah dies jedoch anders und entschied, dass es sich bei dem aus der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.10.2009
Quelle: ra-online (kg)
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Dokument-Nr. 8667
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