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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010
- 2 K 339/10.KO -
Mittagessen nicht bezahlt - Entlassung eines Soldaten wegen 2,70 Euro ungerechtfertigt
Militärische Ordnung und Ansehen der Bundeswehr durch Fehlverhalten des Soldaten nicht ernstlich gefährdet
Die Entlassung eines Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens ist weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein
Ansehen der Bundeswehr nicht gefährdet
Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und die Entlassung aufgehoben. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 10361
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