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Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 27.06.2019
- 10 UF 139/17 -
Bemessung des fiktiven Einkommens eines Unterhaltsschuldners knüpft nicht an unterste berufliche Möglichkeit an (gesetzlicher Mindestlohn)
Anknüpfung an nach den Fähigkeiten des Unterhaltsschuldners gut bezahlte Stelle
Die Bemessung des fiktiven Einkommens eines Unterhaltschuldners knüpft nicht an die untersten beruflichen Möglichkeiten und somit nicht an gesetzlichen Mindestlohn an. Vielmehr ist der Unterhaltsschuldner so zu behandeln, als ob er eine nach seinen Fähigkeiten gut bezahlte Stelle annimmt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte der minderjährige Sohn seit Mai 2017 von seinem Vater die Zahlung von
Anspruch auf Kindesunterhalt gegen Kindesvater
Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied zu Gunsten des Sohns. Ihm stehe ein Anspruch auf
Bemessung des fiktiven Einkommens knüpft nicht an gesetzlichen Mindestlohn an
Bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.10.2019
Quelle: Oberlandesgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Fürstenwalde, Beschluss vom 24.08.2017
[Aktenzeichen: 10 F 142/17]
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Dokument-Nr. 28029
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