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Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.02.2012
- 11 U 137/11 -
Grundstückseigentümer kann Räum- und Streupflicht auf Nachbarn übertragen
Grundstückseigentümer hat Verpflichtung zur Überwachung des Beauftragten
Fährt ein Grundstückseigentümer in den Urlaub, so kann er seinem Nachbarn die Räum- und Streupflicht anvertrauen und muss nicht seinen Urlaub unterbrechen, um den Nachbarn zu kontrollieren, wenn der Nachbar in den letzten 15 Jahren zuverlässig geräumt und gestreut hat. Dies entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht und wies die Klage einer Unfallverletzten ab, die bei Glätte auf dem Bürgersteig vor dem Grundstück des Urlaubers zu Fall gekommen war.
Im zugrunde liegenden Streitfall war die Klägerin im Februar 2010 während eines Urlaubs in Büsum bei
Klägerin verlangt nach Sturz und Verletzung Schadensersatz und Schmerzensgeld
Die Klägerin verlangt Schadensersatz über 6.700 Euro und Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 Euro. Die Höhe des Schmerzensgelds begründet sie mit einer andauernden schmerzhaften Bewegungseinschränkung des rechten Arms.
Grundstückseigentümer durfte nach 15 Jahren Erfahrung auf ordnungsgemäßes Verhalten des Nachbarn bei Räum- und Streupflicht vertrauen
Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht verneint dieses Anspruch jedoch. Der Grundstückseigentümer haftet nicht. Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2012
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht/ra-online
- Zur Räum- und Streupflicht des Hauseigentümers und möglichen Folgen der Pflichtverletzung
(Landgericht Coburg, Urteil vom 08.12.2000
[Aktenzeichen: 13 O 424/99]) - Räum- und Streupflicht: Mieter kann nicht durch Hausordnung zum Winterdienst verpflichtet werden
(Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.11.1987
[Aktenzeichen: 2/11 S 136/87])
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
Jahrgang: 2012, Seite: 646 MDR 2012, 646 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1049 NJW-RR 2012, 1049
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Dokument-Nr. 13119
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