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Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.06.2012
- VI ZR 138/11 -
Winterdienst: Einzelne Glättestellen begründen keine Streupflicht
Räum- und Streupflicht besteht für die Zeit des normalen Tagesverkehrs
Bei Vorhandensein einzelner Glättestellen ist von keiner allgemeinen Glättebildung auszugehen, so dass für den Grundstücksbesitzer noch keine Pflicht zum Räumen und Streuen begründet wird. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall verlangte die Klägerin von der Beklagten Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz aufgrund eines Glatteisunfalls. Die Klägerin suchte das
Klägerin muss Vorliegen einer streupflichtigen Wetter- und Straßenlage beweisen
Der Bundesgerichtshof entschied gegen die Klägerin. Eine Verletzung der der Beklagten obliegenden Räum- und
Grundsätzlich müsse der Verletzte einen Sachverhalt darstellen und gegebenenfalls beweisen, aus dem sich ergebe, dass zur Zeit des Unfalls aufgrund der Wetter-, Straßen- oder Wegelage bereits oder noch eine
Winterdienstpflicht an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr
Grundsätzlich bestehen Räum- und Streupflichten für die Zeit des normalen Tagesverkehrs, so der BGH weiter. An Sonn- und Feiertagen sei dies ab 9.00 Uhr der Fall. Trete allerdings erst im Laufe des Tages
Streupflicht für die Beklagte bestand nicht
Der BGH führte schließlich aus, dass die Klägerin eine allgemeine
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BGB § 823 Abs. 1
Sind im Bereich eines Grundstücks nur vereinzelte Glättestellen ohne erkenn-bare Anhaltspunkte für eine ernsthaft drohende Gefahr vorhanden, ist nicht von einer allgemeinen Glättebildung auszugehen, die eine Streupflicht begründen könnte.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2012
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Dortmund, Urteil vom 22.06.2010
[Aktenzeichen: 5 O 202/08] - Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 18.03.2011
[Aktenzeichen: I-9 U 158/10]
Jahrgang: 2012, Seite: 1035 GE 2012, 1035 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2012, Seite: 910 MDR 2012, 910 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2012, Seite: 2727 NJW 2012, 2727 | Zeitschrift: recht und schaden (r+s)
Jahrgang: 2012, Seite: 513 r+s 2012, 513 | Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR)
Jahrgang: 2012, Seite: 1050 VersR 2012, 1050 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2012, Seite: 686 WuM 2012, 686
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Dokument-Nr. 14655
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