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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.12.2012
- 9 U 88/11 -
50 % Haftungsquote bei Auffahrunfall nach abrupter Bremsung vor ausgeschalteter Baustellenampel
Vollbremsung ohne zwingenden Grund begründet Verkehrsverstoß
Kommt es zu einem Auffahrunfall, kann dem Auffahrenden in der Regel ein unzureichender Abstand oder eine Unaufmerksamkeit zur Last gelegt werden. Dem Vorausfahrenden kann demgegenüber ein Verstoß gegen das Verbot des starken Bremsens ohne zwingenden Grund angelastet werden. Ein solcher Fall kann vorliegen, wenn der Vorausfahrende vor einer ausgeschalteten Baustellenampel abrupt abbremst. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2010 kam es zwischen zwei Fahrzeugen auf einer Bundesstraße zu einem
Landgericht gab Klage zur Hälfte statt
Das Landgericht Konstanz gab der Klage zur Hälfte statt. Zwar habe die BMW-Fahrerin einen
Oberlandesgericht bejahte ebenfalls Haftungsquote von 50 %
Das Oberlandesgericht habe die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt und die Berufung der Golf-Fahrerin daher zurückgewiesen. Es habe hier eine Haftungsquote von 50 % bestanden, da sowohl der BMW-Fahrerin als auch der Golf-Fahrerin ein
Kein ausreichender Sicherheitsabstand oder Unaufmerksamkeit der BMW-Fahrerin
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts habe ein
Vollbremsung ohne zwingenden Grund
Der Golf-Fahrerin sei nach Ansicht des Oberlandesgerichts vorzuwerfen gewesen, dass sie ohne zwingenden Grund abbremste (§ 4 Abs. 1 Satz 2 StVO). Die ausgeschaltete
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Karlsruhe, ra-online (vt/rb)
- Landgericht Konstanz, Urteil vom 08.04.2011
[Aktenzeichen: 3 O 221/10 A]
- Abbremsen ohne erkennbaren Grund für die hinterherfahrenden Verkehrsteilnehmer führt zur Unfallschuld des Vorausfahrenden
(Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.03.2006
[Aktenzeichen: 3 U 220/05]) - Auffahrunfall nach Vollbremsung wegen Wildente: Haftungsanteil des Auffahrenden überwiegt
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 13.07.1987
[Aktenzeichen: 1 U 288/86])
Jahrgang: 2013, Seite: 588 MDR 2013, 588 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 1968 NJW 2013, 1968 | Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2013, Seite: 392 NZV 2013, 392
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Dokument-Nr. 18904
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