Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Coburg, Urteil vom 11.07.2014
- 22 O 127/14 -
Gewährleistungsansprüche beim Pkw-Kauf: Käufer muss arglistiges Verschweigen von Fahrzeugschäden beweisen können
LG Coburg zur Rückabwicklung eines Pkw-Kaufvertrages
Pkw-Käufer gehen bei dem Erwerb gebrauchter Fahrzeuge mit dem vertraglichen Ausschluss von Gewährleistungsrechten ein hohes Risiko ein und sollten deshalb das Fahrzeug vor dem Vertragsabschluss genau unter die Lupe nehmen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor. Das Gericht wies mit seiner Entscheidung die Klage eines Pkw-Käufers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ab, weil dieser nicht nachweisen konnte, dass der Verkäuferin ein wirtschaftlicher Totalschaden bekannt war, den das Fahrzeug bei einem früheren Eigentümer erlitten hatte.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte von der Beklagten einen Pkw, VW Polo, gekauft und dabei Gewährleistungsansprüche vertraglich ausgeschlossen. Die Beklagte hatte den Kläger beim Kauf zutreffend darauf hingewiesen, dass sie von ihr verursache
Fahrzeugverkäuferin hätte nach Auffassung des Beklagten auf Vermerk über Unfallschaden in früherem Kaufvertrag hinweisen müssen
Der Kläger begehrte die
Vermerk "Unfallfahrzeug!!!" erfolgte angeblich ausschließlich wegen Lackkratzern
Die Beklagte trug dagegen vor, dass der Gebrauchtwagenhändler auf mehrfache Frage mitgeteilt habe, dass der Pkw – abgesehen von einigen Kratzern – keine weiteren Schäden aufweisen würde. Nur wegen dieser
Kläger hätte Kenntnis der Fahrzeugverkäuferin über wirtschaftlichen Totalschaden des Fahrzeugs nachweisen müssen
Das Landgericht Coburg vernahm zwei Zeugen, u. a. den Gebrauchtwagenhändler, und wies daraufhin die Klage auf Kosten des Klägers ab, weil im
Verschweigen von Verkratzungen am Fahrzeug für Rückabwicklung des Kaufvertrages nicht ausreichend
Schließlich reicht auch das Verschweigen von Verkratzungen am
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2015
Quelle: Landgericht Coburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 20927
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil20927
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.