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Finanzgericht Münster, Urteil vom 08.06.2009
- 5 K 3002/05 U -
FG Münster: Händlergarantie beim Pkw-Kauf ist umsatzsteuerpflichtig
Garantieleistung stellt untrennbare Verbindung zum eigentlichen Fahrzeugkauf dar
Die Vergabe von händlereigenen Garantien anlässlich eines Pkw-Kaufs ist – ebenso wie der Kauf des Fahrzeugs selbst – umsatzsteuerpflichtig. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.
Im Streitfall hatte die Klägerin, die einen Kfz-Handel betreibt, den Erwerbern von Gebrauchtfahrzeugen wahlweise die
Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass die - in der Buchführung gesondert ausgewiesenen - Preise für den Erwerb des Garantiepakets nicht mit
Händlergarantie ist Verlängerung der ursprünglichen Werksgarantie
Das Finanzgericht Münster folgte dieser Ansicht nicht. Er ging davon aus, dass die Gewährung einer händlereigenen
Unabhängig hiervon müsse die Steuerbefreiungsvorschrift des § 4 Nr. 8 Buchst. g UStG EU-richtlinienkonform dahingehend ausgelegt werden, dass – anders als vorliegend – lediglich die Übernahme von Geldverbindlichkeiten (Finanzgeschäfte) begünstigt sei.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.09.2009
Quelle: ra-online, FG Münster
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Dokument-Nr. 8387
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