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Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 20.11.2014
- 1 K 3143/13 -
Bundeswehrarzt ist als Kriegsdienstverweigerer anzuerkennen
Kriegsdienstverweigerung ist Gewissensentscheidung
Das Verwaltungsgericht Aachen hat der Klage eines seit nahezu 20 Jahren in der Bundeswehr tätigen Sanitätsoffiziers im Rang eines Oberfeldarztes auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stattgegeben.
Das Verwaltungsgericht Aachen führte zur Begründung seiner Entscheidung aus, dass die Kriegsdienstverweigerung eine Gewissensentscheidung sei. Der Offizier habe zwar schon nahezu 20 Jahre in der Bundeswehr gedient. Er habe aber glaubhaft gemacht, in einem längeren Wandlungsprozess zu der Erkenntnis gekommen zu sein, dass er seinen Dienst in der Bundeswehr nicht mit seinem Gewissen vereinbaren könne: Er sei im Auslandseinsatz in Afghanistan im Frühjahr 2010 gewesen, als es zu massiven Gefechten mit den Taliban gekommen sei. Der Einsatz sei definitiv kein humanitärer Einsatz, sondern ein Kampfeinsatz gewesen. Er habe dort auch einen guten Freund und Kollegen verloren. Schon dort habe er sich intensiv mit Glaubens- und Gewissenfragen auseinandergesetzt. Zu Hause habe er sich mit den buddhistischen Lehren mit ihren Aussagen zur absoluten Gewaltlosigkeit beschäftigt und sei in einem längeren Erfahrungsprozess Buddhist geworden.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.11.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online
- Berufs- und Zeitsoldaten des Sanitätsdienstes haben Anspruch auf Anerkennungsverfahren als Kriegsdienstverweigerer
(Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.2012
[Aktenzeichen: BVerwG 6 C 11.11 und BVerwG 31.11]) - OVG Rheinland-Pfalz: Sanitätsoffizier kann Entlassung nicht wegen Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verlangen
(Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 11.11.2011
[Aktenzeichen: 10 A 10819/11.OVG])
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Dokument-Nr. 19198
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