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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.02.2008
- VIII ZR 139/07 -
Gegen Abmahnungen im Wohnraummietrecht kann nicht geklagt werden
Abmahnung hat keinen rechtlichen Vorteil für den Vermieter
Ein Mieter kann nicht gerichtlich gegen eine Abmahnung, die der Vermieter ausgesprochen hat, vorgehen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Es ist auch unerheblich, ob die Abmahnung berechtigt oder unberechtigt war.
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Mieter einer Wohnung im Wege der Klage gegen eine von ihm als unberechtigt angesehene
Sachverhalt
Der Kläger ist Mieter einer Wohnung der Beklagten. Mit einem als
Die Vorinstanzen haben die Klage als unzulässig abgewiesen. Die vom Berufungsgericht zugelassene Revision des Klägers hatte keinen Erfolg.
BGH: Mieter kann keine Beseitigung der Abmahnung verlangen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dahingestellt bleiben kann, ob die von der beklagten
Folgen der mietrechtlichen Abmahnung unterscheiden sich von der arbeitsrechtlichen Abmahnung
Die davon abweichende Beurteilung der Folgen einer fehlerhaften
Die hilfsweise erhobene
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BGB §§ 541, 543; ZPO § 256
Der Mieter hat gegen den Vermieter keinen Anspruch auf Beseitigung oder Unterlassung einer von ihm als unberechtigt erachteten Abmahnung. Eine Klage auf Feststellung, dass eine vom Vermieter erteilte Abmahnung aus tatsächlichen Gründen unberechtigt war, ist unzulässig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 34/08 des BGH vom 20.02.2008
- Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.03.2006
[Aktenzeichen: 217 C 206/05] - Landgericht Köln, Urteil vom 03.05.2007
[Aktenzeichen: 1 S 150/06]
Jahrgang: 2008, Seite: 556 MDR 2008, 556 | Zeitschrift: Der Miet-Rechts-Berater (MietRB)
Jahrgang: 2008, Seite: 229 MietRB 2008, 229 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2008, Seite: 1303 NJW 2008, 1303 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2008, Seite: 277 NZM 2008, 277 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2008, Seite: 217 WuM 2008, 217 | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2008, Seite: 446 ZMR 2008, 446
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Dokument-Nr. 5632
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