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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2009
16 K 572/09 E -

Klageerhebung per E-Mail zulässig

Kein erheblicher Unterschied zwischen E-Mail und Computerfax

Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen Einkommenssteuerbescheid per E-Mail steht auch dann nichts entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Weder § 52 a Abs. 1 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung noch § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen normiere eine entsprechende Pflicht, so das Finanzgericht. Ein erheblicher Unterschied zwischen einer E-Mail und einem Computerfax bestehe nicht.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.08.2009
Quelle: ra-online, FG Düsseldorf

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Dokument-Nr.: 8362 Dokument-Nr. 8362

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