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Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 11.07.2024
- 105 C 21/24 -
Rechtzeitigkeit der Mietzahlung bei Absendung des Betrags innerhalb der Zahlungsfrist
Entgegenstehende mietvertragliche AGB-Klausel unwirksam
Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung kommt es darauf an, dass der Betrag innerhalb der Zahlungsfrist abgesendet wird. Stellt eine AGB-Klausel in einem Mietvertrag für die Rechtzeitigkeit auf die Ankunft bzw. Gutschrift des Betrags an, so ist diese Regelung unwirksam. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung in Berlin erhielt im November 2023 eine Kündigung von seiner Vermieterin wegen angeblicher wiederholter unpünktlicher Mietzahlungen. Nach dem Mietvertrag musste die Miete spätestens am 3. Werktag des Monats gezahlt sein. Eine AGB-Klausel spezifizierte dies wie folgt: "Für die
Kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe
Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschied gegen die Vermieterin. Ihr stehe kein Anspruch auf Räumung und Herausgabe der Wohnung zu. Denn die Kündigung wegen dauerhaft unpünktlicher Zahlung sei
Unwirksamkeit der Regelung zum Zeitpunkt der Rechtzeitigkeit der Mietzahlung
Die Regelung im Mietvertrag zum
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.11.2024
Quelle: Amtsgericht Berlin-Schöneberg, ra-online (vt/rb)
Jahrgang: 2024, Seite: 752 GE 2024, 752
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Dokument-Nr. 34528
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