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Amtsgericht München, Urteil vom 13.01.2022
- 473 C 9473/21 -
Beleidigung des Vermieters führt zu außerordentlicher Kündigung
Vertrauensverhältnis ist nachteilig zerstört
Das Amtsgericht München verurteilte vier Mieter dazu, ihre gemeinsame Wohnung in Oberschleißheim zu räumen. Die Bewohner haben nun bis Ende Juli Zeit, auszuziehen und diese an ihre Vermieter zurück zu zugeben.
Die Beklagten lebten bereits seit 2006 in einer Fünfzimmerwohnung in München in einem Haus, das in Wohneinheiten aufgeteilt ist. In der
Hinweis auf Hausordnung führt zu verbaler Auseinandersetzung und fristloser außerordentlicher Kündigung
Die Familie bat daraufhin den
Beleidigung des Vermieters zerstört für das Mietverhältnis erforderliches Vertrauen
Der zuständige Richter gab den Klägern recht: Die erklärte
Keine vorherige Abmahnung erforderlich
Eine Abmahnung vor der
Wirkung gegenüber allen Mietern
Auch wenn nur einer der
Gewährung einer Räumungsfrist
Der zuständige Richter gewährte eine Räumungsfrist bis Ende Juli: Grundsätzlich sei angesichts des massiven Vorfalls trotz der Dauer des Mietverhältnisses keine oder nur eine sehr knappe Räumungsfrist zu gewähren gewesen. Lediglich auf Grund der aktuellen Pandemie-Situation und des gesundheitlich schlechten Zustandes des Beklagten sei hier eine längere Räumungsfrist von gut 6 Monaten zu gewähren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2022
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31523
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