Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: ArbR 2010, 75
Zeitschrift: Arbeitsrecht Aktuell (ArbR),
Jahrgang: 2010, Seite: 75
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
ArbR 2010, 75:
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom10.11.2009
- 1 ABR 54/08 -
Um- und Ankleide auffälliger Arbeitskleidung gehört zur Arbeitszeit
Sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet Arbeitskleidung zu tragen, so gehört das An- und Ausziehen dieser Kleidung zur Arbeitszeit. Dies setzt jedoch voraus, dass die Arbeitskleidung fremdnützig ist, also zum Beispiel dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle ArbR 2010, 75 wird teils auch als „ArbR 10, 75“, „ArbR 2010, S. 75“ oder „ArbR 10, S. 75“ zitiert.