Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AuA 2008, 623
Zeitschrift: Arbeit und Arbeitsrecht (AuA),
Jahrgang: 2008, Seite: 623
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuA 2008, 623:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom21.08.2008
- 8 AZR 407/07 -
BAG zur ordnungsgemäßen Unterrichtung bei einem Betriebsteilübergang
Der Betriebsveräußerer oder der Erwerber muss gem. § 613 a Abs. 5 BGB im Falle eines Betriebsübergangs auch über die Identität des Betriebserwerbers informieren. Eine nicht den gesetzlichen Vorgaben genügende Unterrichtung setzt für den vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmer die einmonatige Frist zur Ausübung seines Widerspruchsrechtes gegen den Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Betriebserwerber (§ 613 a Abs. 6 Satz 1 BGB) nicht in Gang. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AuA 2008, 623 wird teils auch als „AuA 08, 623“, „AuA 2008, S. 623“ oder „AuA 08, S. 623“ zitiert.