Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AuA 2008, 687
Zeitschrift: Arbeit und Arbeitsrecht (AuA),
Jahrgang: 2008, Seite: 687
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuA 2008, 687:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom16.09.2008
- 9 AZR 781/07 -
BAG: Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit bei höherwertigem Arbeitsplatz nur in Ausnahmefällen
Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer haben nach § 9 TzBfG einen Anspruch auf Verlängerung ihrer Arbeitszeit auf einem „entsprechenden“ freien Arbeitsplatz, wenn sich keine besser geeigneten Konkurrenten bewerben. Um einen „entsprechenden“ Arbeitsplatz handelt es sich regelmäßig nur dann, wenn die zu besetzende Stelle dieselben Anforderungen an die Eignung des Arbeitnehmers stellt wie die bisher ausgeübte Tätigkeit. Ein Anspruch auf Verlängerung der Arbeitszeit in einer höherwertigen Funktion besteht lediglich im Ausnahmefall. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AuA 2008, 687 wird teils auch als „AuA 08, 687“, „AuA 2008, S. 687“ oder „AuA 08, S. 687“ zitiert.