Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: AuR 2018, 352
Zeitschrift: Arbeit und Recht (AuR),
Jahrgang: 2018, Seite: 352
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
AuR 2018, 352:
Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom22.02.2018
- 2 Rv 157/17 -
Hausfriedensbruch durch Eindringen von Tierschützern in einen Schweinezuchtbetrieb zur Dokumentation von Gesetzesverstößen nicht strafbar
Dringen Tierschützer in einen Schweinezuchtbetrieb ein, um Verstöße gegen den Tierschutz zu dokumentieren, ist der damit verbundene Hausfriedensbruch gemäß § 34 StGB gerechtfertigt. Dies gilt aber nur, wenn die Gesetzesverstöße bekannt sind und die Behörden trotz dessen nichts unternehmen. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle AuR 2018, 352 wird teils auch als „AuR 18, 352“, „AuR 2018, S. 352“ oder „AuR 18, S. 352“ zitiert.