Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BB 1995, 1355
Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB),
Jahrgang: 1995, Seite: 1355
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BB 1995, 1355:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom08.03.1995
- 5 AZR 848/93 -
BAG: Arbeitszeugnisse sind beim Arbeitgeber abzuholen
Ein Arbeitszeugnis ist grundsätzlich beim Arbeitgeber abzuholen. Denn die Zeugnisschuld ist eine Holschuld. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BB 1995, 1355 wird teils auch als „BB 95, 1355“, „BB 1995, S. 1355“ oder „BB 95, S. 1355“ zitiert.