Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BB 2017, 2854
Zeitschrift: Betriebs-Berater (BB),
Jahrgang: 2017, Seite: 2854
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BB 2017, 2854:
Bundesfinanzhof, Urteil vom26.07.2017
- II R 33/15 -
BFH zum nach Erbfall in Erscheinung getretenen und vom Erblasser verursachten Gebäudeschaden: Keine steuerlicher Abzug von Reparaturkosten als Nachlassverbindlichkeiten
Tritt nach dem Erbfall ein Gebäudeschaden in Erscheinung, dessen Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, so sind die Kosten für die Schadensbeseitigung nicht als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar. Ein steuerlicher Abzug kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Schadensbeseitigung bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestand. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BB 2017, 2854 wird teils auch als „BB 17, 2854“, „BB 2017, S. 2854“ oder „BB 17, S. 2854“ zitiert.