Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHSt 17, 240
Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 17, Seite: 240
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 17, 240:
Bundesgerichtshof, Beschluss vom09.05.1962
- 4 StR 93/62 -
Haltende Fahrzeuge müssen äußersten rechten Fahrbahnrand nutzen
Ein Fahrzeugführer, der mit seinem Fahrzeug für kurze oder längere Zeit aus dem fließenden Verkehr ausscheiden will, muss zum Zwecke des Haltens soweit wie möglich an die rechte Begrenzung der Fahrbahn heranfahren. Auf Einbahnstraßen ist wahlweise links in gleicher Weise zu halten. Dies geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHSt 17, 240 wird teils auch als „BGHSt 17, S. 240“ zitiert.