Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHSt 37, 214
Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 37, Seite: 214
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 37, 214:
Bundesgerichtshof, Urteil vom25.10.1990
- 4 StR 371/90 -
Hoferben-Fall: Irrtum über die Person des Mordopfers wirkt sich nicht auf die Strafbarkeit von Täter und Anstifter aus
Die Auswirkung der Personenverwechslung des Mordopfers ist eine der klassischen Streitfragen des Strafrechts. Sie war bereits Gegenstand eines berühmten Mordprozesses vor dem Preußischen Obertribunal, der als Rose-Rosahl-Fall in die Rechtsgeschichte einging. Der Bundesgerichtshof (BGH) vertritt bis heute im Wesentlichen die damals vom Gericht vertretenen Rechtsausführungen. Dies zeigt der Hoferben-Fall - Die moderne Version des Rose-Rosahl-Falls. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHSt 37, 214 wird teils auch als „BGHSt 37, S. 214“ zitiert.