Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BGHSt 49, 275
Entscheidungssammlung des Bundesgerichtshof in Strafsachen (BGHSt), Band: 49, Seite: 275
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BGHSt 49, 275:
Bundesgerichtshof, Urteil vom28.10.2004
- 3 StR 301/03 -
BGH zur Strafbarkeit von Wahlkampfspenden an Amtsträger
Die strafrechtlichen Tatbestände §§ 331, 333 StGB müssen bei Wahlkampfspendenfällen einschränkend ausgelegt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs folgt dies aus dem Gesichtspunkt der passiven Wahlgleichheit. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BGHSt 49, 275 wird teils auch als „BGHSt 49, S. 275“ zitiert.