wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 14. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.08.2021
3 StR 415/20 -

Versuchte Brandstiftung mit Todesfolge trotz Ausbleibens des Brandes und des Todes

Täter muss durch versuchte Inbrandsetzung zumindest mit Tod der Bewohner rechnen

Eine Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge kann auch dann bestehen, wenn es weder zu einem Brand noch zu einem Tod kam. Voraussetzung ist aber, dass der Täter durch die versuchte Inbrandsetzung zumindest mit dem Tod der Bewohner des Hauses rechnet. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Angeklagter im Juni 2020 vom Landgericht Mönchengladbach unter anderem wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der Angeklagte hatte zusammen mit einem Mittäter versucht ein Wohnhaus in Brand zu setzen, da er gegen dessen Bewohner, ein Ehepaar, einen Groll hegte. Dazu wurde zunächst das Schlafzimmerfenster mit einer Glasflasche eingeschlagen. Anschließend warf der Angeklagte ein Molotow-Cocktail durch das Fenster. Jedoch zündete der Brandsatz nicht, so dass sich das Benzin nur über den Boden ergoss. Zu einem Feuer kam es nicht. Gegen die Verurteilung richtete sich die Revision des Angeklagten.

Strafbarkeit wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Angeklagte habe sich wegen versuchter Brandstiftung mit Todesfolge gemäß §§ 306 a Abs. 1 Nr. 1, 306c, 22 StGB strafbar gemacht. Für die Strafbarkeit komme es weder auf die Inbrandsetzung noch den Eintritt des Todes an. Der Versuch sei auch möglich durch bloßes Ansetzen zur Brandstiftung mit dem Vorsatz der Herbeiführung des Todes. Dabei genüge für den Vorsatz, dass der Täter mit Tod der Bewohner des Hauses rechnet. Der Grund für die Versuchsstrafbarkeit sei die in der Vorstellung des Täters liegende Gefährlichkeit seines Tuns.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.12.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 10.06.2020
    [Aktenzeichen: 720 Js 420/19 32 KLs 4/20]
Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2022, Seite: 254
NJW 2022, 254
 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2021, Seite: 376
NStZ-RR 2021, 376
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2021, Seite: 903
NZM 2021, 903
 | Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV)
Jahrgang: 2022, Seite: 106
StV 2022, 106

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34630 Dokument-Nr. 34630

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34630

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH