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Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.09.2024
- V ZR 195/23 -
Ungültigkeit eines Beschlusses wegen fehlerhafter Jahresabrechnung nur bei Auswirkung des Fehlers auf Abrechnungsspitze
Voraussetzung ist also Auswirkung auf Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers
Ein Beschluss ist wegen der fehlerhaften Jahresabrechnung nur dann ungültig, wenn sich der Fehler auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof im Jahr 2023 über eine Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen einen
Ungültigkeit des Beschlusses bei Auswirkung auf Zahlungspflicht
Der Bundesgerichtshof führte zum Fall aus, dass ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Straubing, Urteil vom 09.09.2022
[Aktenzeichen: 1 C 579/21 WEG] - Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 20.09.2023
[Aktenzeichen: 14 S 5728/22 WEG]
Jahrgang: 2024, Seite: 1018 GE 2024, 1018 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2024, Seite: 1270 NJW-RR 2024, 1270 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 637 WuM 2024, 637
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Dokument-Nr. 34604
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