wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 12. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.06.2024
V ZR 79/23 -

Wandfeuchtigkeit einer im Souterrain gelegenen Wohnung eines Altbaus als Sachmangel

Fehlende Eignung zur vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Verwendung

Bei Wandfeuchtigkeit einer im Souterrain gelegenen Wohnung eines Altbaus fehlt es an der Eignung zur vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Verwendung, so dass ein Sachmangel im Sinne von § 434 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 Nr. 1 BGB vorliegt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 kam es über zwei Wohnungen in einem Altbau in Nordrhein-Westfalen zu einem Kaufvertrag. Die Wohnungen lagen im Souterrain des Gebäudes. Wegen Vorliegens von Wandfeuchtigkeit beanspruchten die Käufer von den Verkäufern Schadensersatz. Sie hielten die Wohnungen für mangelhaft. Da die Verkäufer sich weigerten Schadensersatz zu leisten, erhoben die Käufer Klage.

Landgericht und Oberlandesgericht wiesen Schadensersatzklage ab

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Köln verneinten das Vorliegen eines Sachmangels und wiesen die Schadensersatzklage daher ab. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts entsprechen die Wohnungen der üblichen und zu erwartenden Beschaffenheit eines im Jahr 1904 errichteten Gebäudes. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Revision der Kläger.

Bundesgerichtshof bejaht Vorliegen eines Sachmangels wegen Wandfeuchtigkeit

Der Bundesgerichtshof entschied zu Gunsten der Kläger. Die Wandfeuchtigkeit stelle einen Sachmangel dar. Zwar entspreche es der Rechtsprechung des Senats zu Kellerräumen in Häusern, die zu einer Zeit errichtet wurden, als Kellerabdichtungen noch nicht üblich waren, nicht jede Feuchtigkeit im Keller einen Sachmangel begründet. Vorliegend gehe es aber nicht um Kellerräume, sondern um als Wohnungen verkaufte Räumlichkeiten im Souterrain eines Wohngebäudes.

Käufer kann Trockenheit von Souterrainwohnung erwarten

Die vertraglich vorausgesetzte Verwendung einer Souterrainwohnung sei das Wohnen, so der Bundesgerichtshof, weshalb der Käufer regelmäßig erwarten dürfe, dass die Wohnung trocken ist, auch wenn sie in einem Altbau gelegen ist. Die vertragsgemäße Verwendung stimme mit der üblichen Verwendung überein. Als Wohnung verkaufte Räume im Souterrain eines Altbaus, die bei Gefahrübergang erhebliche Wandfeuchtigkeit aufweisen, seien regelmäßig weder für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung noch für die gewöhnliche Verwendung zum Wohnen geeignet und infolgedessen mangelhaft.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Landgericht Köln, Urteil vom 05.10.2022
    [Aktenzeichen: 28 O 456/21]
  • Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 22.03.2023
    [Aktenzeichen: 1 U 66/22]
Aktuelle Urteile aus dem Grundstücksrecht | Immobilienrecht | Kaufrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2024, Seite: 847
GE 2024, 847
 | Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR)
Jahrgang: 2024, Seite: 1105
MDR 2024, 1105
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2024, Seite: 2832
NJW 2024, 2832
 | Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht (NZM)
Jahrgang: 2024, Seite: 830
NZM 2024, 830
 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 524
WuM 2024, 524

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 34598 Dokument-Nr. 34598

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil34598

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?