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Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.09.2018
- VIII ZR 100/18 -
Nachträgliche Mietminderung: Recht zur Mietminderung geht bei zunächst vorbehaltslos weiterbezahlter voller Miete nicht verloren
10 Prozent Mietminderung bei muffigem Abwassergeruch in Wohnung gerechtfertigt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mieter das Mietminderungsrechts auch bei ohne Vorbehalt weiterbezahlter voller Miete nicht verliert, wenn er davon ausgegangen ist, dass er für eine Minderung ein Einverständnis des Vermieters benötigt.
Im zugrunde liegenden Streitfall bemerkte der Mieter einer Wohnung einen muffigen Abwassergeruch, der wiederkehrend auftrat, jedoch in der Intensität unterschiedlich ausgeprägt war. Er zeigte diesen Mangel dem
Mieter war sich über eigenes Recht hinsichtlich der Mietminderung nicht bewusst
Der Bundesgerichtshof folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Er führte aus, dass der Mieter sein Mietminderungsrecht nur dann verliere, wenn er positiv gewusst habe, dass er nach der Rechtslage nicht die volle Miete zahlen musste. Dies ist hier jedoch nicht der Fall gewesen. Der Mieter hatte nicht gewusst, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.03.2019
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband/ra-online (pm)
- Defekte Heizung und Duschkabine sowie Geruch im Treppenhaus berechtigen zur Mietminderung
(Amtsgericht Gießen, Urteil vom 05.11.2015
[Aktenzeichen: 48 C 48/15]) - Essensgerüche und Müllgerüche aus einer anderen Wohnung sowie Hundeurin im Treppenhaus begründen einen Anspruch auf Mietminderung
(Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 12.07.2010
[Aktenzeichen: 213 C 94/10])
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Dokument-Nr. 27137
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