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Bundesgerichtshof, Urteil vom 29.11.2023
- VIII ZR 211/22 -
BGH: Zerstörtes Vertrauensverhältnis aufgrund eines zerrütteten Mietverhältnis rechtfertigt ohne Feststellung des Verschuldens keine fristlose Kündigung durch Vermieter
Pflichtwidriges Verhalten des Mieters muss vorliegen
Ist das Vertrauensverhältnis zwischen den Mietvertragsparteien aufgrund einer Zerrüttung zerstört, so rechtfertigt dies nur dann die fristlose Kündigung durch den Vermieter, wenn feststeht, dass die Zerrüttung durch ein pflichtwidriges Verhalten des Mieters verursacht worden ist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus im Rhein-Erft-Kreis erhielten im November 2020 eine
Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung
Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.02.2024
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)
- Amtsgericht Brühl, Urteil vom 26.10.2021
[Aktenzeichen: 24 C 46/21] - Landgericht Köln, Urteil vom 08.09.2022
[Aktenzeichen: 1 S 22/22]
Jahrgang: 2024, Seite: 237 GE 2024, 237 | Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2024, Seite: 139 WuM 2024, 139
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Dokument-Nr. 33736
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