Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BRAK-Mitt 2014, 166
Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt),
Jahrgang: 2014, Seite: 166
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BRAK-Mitt 2014, 166:
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom13.03.2014
- 2 BvR 974/12 -
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: Vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen für Durchsuchung nicht ausreichend
Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung bekräftigt. Angesichts des Grundrechts auf Unverletzlichkeit der Wohnung setzt die Durchsuchung den Verdacht einer Straftat voraus, der auf konkreten Tatsachen beruht; vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen reichen nicht. Ein Tatverdacht ergibt sich nicht ohne Weiteres daraus, dass der Leiter einer Rechtsabteilung sich, nachdem staatsanwaltliche Ermittlungen im Umfeld des Unternehmens durch einen Presseartikel bekannt geworden sind, zur Aufarbeitung des Sachverhalts und zur Vorbereitung des Verteidigungsvorbringens des Unternehmens veranlasst sieht. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BRAK-Mitt 2014, 166 wird teils auch als „BRAK-Mitt 14, 166“, „BRAK-Mitt 2014, S. 166“ oder „BRAK-Mitt 14, S. 166“ zitiert.