Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BRAK-Mitt 2014, 35
Zeitschrift: BRAK-Mitteilungen (BRAK-Mitt),
Jahrgang: 2014, Seite: 35
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BRAK-Mitt 2014, 35:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.11.2013
- I ZR 15/12 -
Keine unzulässige Werbung eines Rechtsanwalts bei Anschreiben eines potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs
Ein Rechtsanwalt darf einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs anschreiben und seine Dienste anbieten. Darin liegt kein Verstoß gegen das Werbeverbot des § 43 b BRAO. Das Anschreiben darf aber weder belästigend, nötigend noch überrumpelnd sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BRAK-Mitt 2014, 35 wird teils auch als „BRAK-Mitt 14, 35“, „BRAK-Mitt 2014, S. 35“ oder „BRAK-Mitt 14, S. 35“ zitiert.