Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BerlinerAnwBl 2014, 240
Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl),
Jahrgang: 2014, Seite: 240
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BerlinerAnwBl 2014, 240:
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom26.03.2014
- 6 K 231/12 -
Anwalt kann nicht Anzug, Hemd, Hose und Schuhe als Business-Kleidung von der Steuer absetzen
Die Business-Kleidung eines Rechtsanwalts ist nicht als typische Berufsbekleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG anzusehen. Daher sind die Anschaffungskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Denn Business-Kleidung kann nicht nur für den Beruf, sondern auch privat genutzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BerlinerAnwBl 2014, 240 wird teils auch als „BerlinerAnwBl 14, 240“, „BerlinerAnwBl 2014, S. 240“ oder „BerlinerAnwBl 14, S. 240“ zitiert.