Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BerlinerAnwBl 2014, 322
Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl),
Jahrgang: 2014, Seite: 322
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BerlinerAnwBl 2014, 322:
Bundesgerichtshof, Urteil vom23.09.2014
- VI ZR 358/13 -
Jameda-Urteil: Arzt hat keinen Anspruch auf Löschung seiner Daten aus einem Ärztebewertungsportal
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Arzt keinen Anspruch darauf hat, mit seinen Daten aus einem Ärztebewertungsportal gelöscht zu werden. Der Bundesgerichtshof verwies in seiner Entscheidung darauf, dass das Recht des Arztes auf informationelle Selbstbestimmung nicht das Recht des Portalanbieters auf Kommunikationsfreiheit überwiegt und dieser somit zur Erhebung, Speicherung und Nutzung sowie nach § 29 Abs. 2 BDSG zur Übermittlung der Daten an die Portalnutzer berechtigt ist. Für den Fall des Missbrauchs des Portals kann der Arzt gegebenenfalls die Löschung unwahrer Tatsachenbehauptungen sowie beleidigender oder sonst unzulässiger Bewertungen verlangen. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BerlinerAnwBl 2014, 322 wird teils auch als „BerlinerAnwBl 14, 322“, „BerlinerAnwBl 2014, S. 322“ oder „BerlinerAnwBl 14, S. 322“ zitiert.