Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: BerlinerAnwBl 2015, 32
Zeitschrift: Berliner Anwaltsblatt (BerlinerAnwBl),
Jahrgang: 2015, Seite: 32
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
BerlinerAnwBl 2015, 32:
Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom30.07.2014
- 8 W 388/13 -
Tippen mit dem Zeigefinger an die Schläfe kann Sachverständigen aufgrund grob fahrlässiger Herbeiführung seiner Ablehnung wegen Befangenheit die Vergütung kosten
Tippt sich ein Sachverständiger im Rahmen eines Gerichtsverfahrens auf den Vortrag des Klägervertreters mit dem Zeigefinger an die Schläfe, so liegt darin ein besonders schwerwiegendes Außerachtlassen der von einem Sachverständigen zu erwartenden Sorgfalt. Die Vogelgeste begründet Zweifel an die Unparteilichkeit, Unvoreingenommenheit und Unbefangenheit des Sachverständigen und kann damit zu seiner Ablehnung wegen Befangenheit führen. Kommt es dazu, so verliert er aufgrund der grob fahrlässig herbeigeführten Ablehnung wegen Befangenheit seinen Vergütungsanspruch. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle BerlinerAnwBl 2015, 32 wird teils auch als „BerlinerAnwBl 15, 32“, „BerlinerAnwBl 2015, S. 32“ oder „BerlinerAnwBl 15, S. 32“ zitiert.