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Amtsgericht Aachen, Beschluss vom 11.10.2012
1 L 462/12 -

Masterstudium für höhere Beamtenlaufbahn nicht immer ausreichend

Bundeszentralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes ausschließlich an Volljuristen vergeben

Das Bundeszentralamt für Steuern darf Stellen des höheren Dienstes auch dann nur an Volljuristen vergeben, wenn das Beamtenrecht für eine Laufbahn des höheren Dienstes lediglich ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verlangt. Dies entschied das Verwaltungsgericht Aachen.

Der aus Stolberg bei Aachen stammende Antragsteller des zugrunde liegenden Falls hatte sich auf zwei freie Stellen des Bundeszentralamtes für Steuern in Bonn beworben und war abgelehnt worden, weil er zwar über ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium verfügte, nicht aber über das in der Stellenausschreibung geforderte zweite juristische Staatsexamen.

Dienstherr hat eingeräumtes großes Organisationsermessen rechtmäßig ausgeübt

Das Verwaltungsgericht Aachen stellte fest, dass der Dienstherr über die im Beamtenrecht geregelten Voraussetzungen des Zugangs zum höheren Dienst hinausgehen könne, wenn der konkrete Dienstposten dies erfordere. Dem stehe nicht entgegen, dass das Beamtenrecht ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium ausreichen lasse. Insoweit verfüge der Dienstherr über ein großes Organisationsermessen, welches im Fall des Antragstellers rechtmäßig ausgeübt worden sei.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Beamtenrecht | Verwaltungsrecht

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Dokument-Nr.: 14404 Dokument-Nr. 14404

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Kommentare (1)

 
 
Dennis Langer schrieb am 23.05.2021

In der freien Wirtschaft gibt es solche Hürden nicht.

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