wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 07.12.2005
8 G 3949/05 -

Gericht bestätigt Verlängerung der Sperrzeit

Sperrzeitverlängerung für die Gaststätte "Clou" in Grünberg bestätigt

Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem Beschluss eine mit sofortiger Wirkung angeordnete Sperrzeitverlängerung der Stadt Grünberg für die Gaststätte "Clou" bestätigt. Der Eilantrag des Gastwirtes blieb erfolglos.

Massive Beschwerden der Anwohner, die sich über zerschlagene Flaschen und Gläser, Erbrochenes, abgeknickte Pflanzen und verschüttete Getränke sowie Ruhestörungen durch die Besucher der Gaststätte beschwert hatten, hatten zu der Festsetzung der Schließzeiten ab 24.00 Uhr bzw. 1.00 Uhr nachts geführt. Der Gastwirt hatte sich im Verfahren auf sein Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 GG berufen und auf mangelnde Ermittlungen der Behörden im Hinblick auf die Beschwerden der Anwohner, die Anlass zur Anordnung gegeben hatten.

Die 8. Kammer befand nun, die Anordnung der Stadt Grünberg sei offensichtlich rechtmäßig. Nach § 18 Gaststättengesetz i.V.m. der hessischen Sperrzeitverordnung könne die zuständige Verwaltungsbehörde bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses für einzelne Betriebe den Beginn der Sperrzeit vorverlegen. Die Stadt Grünberg habe zu Recht das Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses für eine Sperrzeitverlängerung bejaht. Ein solches liege nur bei einem Bedarf der Allgemeinheit, der sich in den Schranken der Gemeinwohlverträglichkeit bewege und durch Verstöße gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung gerechtfertigt sei, vor. Hierzu zähle insbesondere auch das Interesse der Nachbarn einer Gaststätte an einer ungestörten Nachtruhe. Durch den Betrieb der Gaststätte "Clou" sei das Ruhebedürfnis der Anwohnerschaft nachhaltig verletzt, was die Stadt Grünberg ausreichend ermittelt habe. Zeitungsmeldungen, Polizeiberichte und Beschwerden der Anwohner belegten, dass durch betrunkene und laut grölende Besucher der Gastwirtschaft, aber auch durch zerschlagene Flaschen und Gläser, Erbrochenes, abgeknickte Pflanzen und verschüttete Getränke die Nachbarn in ihren Rechten verletzt würden. Eine Verletzung der Berufsfreiheit des Gastwirtes sah die Kammer dagegen nicht, da die Ausübung des Gaststättengewerbes nicht unmöglich gemacht oder unzumutbar eingeschränkt werde.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Gaststättenbetreiber kann innerhalb von 2 Wochen mit der Beschwerde den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel anrufen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Gießen vom 12.12.2005

Aktuelle Urteile aus dem Gaststättenrecht | Verwaltungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 1446 Dokument-Nr. 1446

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss1446

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH