wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundespatentgericht, Beschluss vom 18.09.2012
33 W (pat) 141/08 -

Begriff "Flatrate" kann nicht als Marke geschützt werden

Beschreibende Bedeutung des Begriffes steht dem entgegen (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG)

Ein Schutz des Begriffes "Flatrate" ist als Marke nicht möglich, da es sich um einen beschreibenden Begriff handelt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundespatentgerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Automarke Ford beantragte den Begriff "Flatrate" für Waren und Dienstleistungen aus dem Kraftfahrzeugbereich schützen zu lassen. Die Markenstelle wies den Antrag zurück, da der Begriff als beschreibender Hinweis nicht schutzwürdig sei. Dagegen wendete sich Ford mit der Beschwerde.

Begriff wird als allgemeine Bezeichnung für einen Pauschaltarif verwendet

Das Bundespatentgericht gab der Markenstelle recht. Die Bezeichnung "Flatrate" diene zur Beschreibung von Merkmalen der Ware bzw. Dienstleistungen. Ihm komme also beschreibende Bedeutung zu. Somit sei das Schutzhindernis des § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG gegeben gewesen.

Verbraucher versteht "Flatrate" als "gleichbleibend niedrige Rate"

Der verständige Durchschnittsverbraucher verstehe nach Auffassung des Bundespatentgerichts das Wort "Flatrate" als "gleichbleibend niedrige Rate". Er werde den Begriff im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Finanzierung von Kraftfahrzeugen dahingehend verstehen, dass zusammen mit der Hauptleistung weitere Nebenleistungen angeboten werden und dass für all diese Leistungen eine einheitliche Rate gezahlt werde. Dieses Verständnis ergebe sich aus der Vielzahl der Anwendungen. So wurde der Begriff im Sinne des Verständnisses als "gleichbleibend niedrige Rate" zunächst im Telekommunikations- und Internetbereich verwendet. Es folgten "Flatrates" in der Gastronomie, "Leasing-Flatrates", "Alkohol-Flatrates", "Flatrate-Partys" und "Flatrates" in der Automobilbranche. In all diesen Fällen verstehe der Verbraucher den Begriff im Sinne einer "gleichbleibend niedrigen Rate". Ihm komme damit beschreibende Wirkung bezüglich der Waren und Dienstleistungen zu.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2012
Quelle: Bundespatentgericht, ra-online (vt/rb)

Rechtsfragen zum diesem Thema auf refrago:

Aktuelle Urteile aus dem Markenrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report (GRUR-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 153
GRUR-RR 2013, 153

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14527 Dokument-Nr. 14527

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14527

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH