wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 23.08.2016
VIII ZR 23/16 -

BGH: Wirksamer Kündigungs­aus­schluss für vier Jahre bei Möglichkeit der ordentlichen Kündigung "zum Ablauf dieses Zeitraums"

Keine unangemessene Benachteiligung des Mieters

Eine Kündigungs­aus­schlussklausel ist wirksam, wenn sie eine ordentliche Kündigung bis zum Ablauf von vier Jahren ausschließt. Durch eine solche Regelung wird ein Wohnungsmieter nicht im Sinne von § 307 Abs. 1 BGB unangemessen benachteiligt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichthofs hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Doppelhaushälfte kündigten im Februar 2015 das Mietverhältnis ordentlich und stellten nach Ablauf der Kündigungsfrist sämtliche Mietzahlungen ein. Der Vermieter erkannte die ordentliche Kündigung jedoch nicht an. Er verwies auf eine Klausel im Mietvertrag, wonach eine ordentliche Kündigung erst "zum Ablauf" von vier Jahren möglich sei. Da der Mietvertrag im April 2012 geschlossen wurde, sei eine ordentliche Kündigung im Februar 2015 noch nicht zulässig. Der Vermieter erhob daher Klage auf Zahlung ausstehender Miete.

Amtsgericht und Landgerichts gaben Zahlungsklage statt

Sowohl das Amtsgericht Dannenberg als auch das Landgericht Lüneburg gaben der Zahlungsklage des Vermieters statt. Dagegen richtete sich die Revision der Mieter.

Bundesgerichtshof bejaht ebenfalls Anspruch auf Mietzahlung

Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Revision der Mieter zurück. Dem Vermieter habe ein Anspruch auf Mietzahlung zugestanden, da die ordentliche Kündigung der Mieter unwirksam gewesen sei. Die Kündigungsausschlussklausel im Mietvertrag sei nicht zu beanstanden gewesen.

Unwirksamer Kündigungsausschluss bei Möglichkeit der ordentlichen Kündigung nach Ablauf von vier Jahren

Ein formularmäßiger Kündigungsausschluss sei nach Ansicht des Bundesgerichtshofs gemäß § 307 Abs. 1 BGB unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren überschreitet. Dies sei dann der Fall, wenn eine ordentliche Kündigung erst nach Ablauf dieses Zeitraums möglich sei. Denn unter Hinzurechnung der dreimonatigen Kündigungsfrist würde sich der Kündigungsausschluss auf vier Jahre und drei Monate verlängern. Dies sei unzulässig. So habe der Fall hier hingegen nicht gelegen.

Wirksamer Kündigungsausschluss für vier Jahre bei Möglichkeit der ordentlichen Kündigung "zum Ablauf dieses Zeitraums"

Die streitgegenständliche Klausel sehe vor, so der Bundesgerichtshof, dass die ordentliche Kündigung erstmals "zum Ablauf dieses Zeitraums" zulässig sei. Sie entspreche damit der gesetzlichen Regelung in § 557 a Abs. 3 Satz 2 BGB zum zulässigen Kündigungsausschluss bei einer Staffelmietvereinbarung. Das Kündigungsrecht könne nicht erst nach Verstreichen der Vierjahresfrist, sondern unter Beachtung der Kündigungsfrist zu deren Ablauf ausgeübt werden. Der Mieter müsse also nicht erst das Ende des Zeitraums abwarten, um anschließend wirksam kündigen zu können.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2016
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (vt/rb)

Vorinstanzen:
  • Amtsgericht Dannenberg, Urteil vom 07.08.2015
    [Aktenzeichen: 31 C 12/15]
  • Landgericht Lüneburg, Urteil vom 03.02.2016
    [Aktenzeichen: 6 S 95/15]
Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 656
WuM 2016, 656

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 14728 Dokument-Nr. 14728

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14728

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH