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Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 11.08.2015
9 L 661/15 -

Katholische Grundschule muss katholischen Schüler vorrangig vor bekenntnisfremden Schülern aufnehmen

Bekenntnisfremde Schülern müssen vorrangig die in zumutbarer Entfernung liegenden Gemeinschafts­grund­schulen besuchen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit einem Eilbeschluss entschieden, dass eine katholische Grundschule einen katholischen Schulanfänger vorrangig vor bekenntnisfremden Schülern aufnehmen muss.

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass nach dem Schulgesetz jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die nächstgelegene Grundschule der gewählten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität habe. Für Bekenntnisschulen gelte dieser Anspruch aber wegen des spezifischen Erziehungsauftrags dieser Schulen nur eingeschränkt. Bekenntnisschulen würden für Kinder des jeweiligen Bekenntnisses eingerichtet. Bekenntnisfremden Schülern stehe grundsätzlich nicht der Weg zur Aufnahme in eine katholische Bekenntnisschule offen, wenn eine Gemeinschaftsgrundschule in zumutbarer Entfernung liege. Hier seien unter den 29 aufgenommenen bekenntnisfremden Schülern mehrere, die eine Gemeinschaftsschule in zumutbarer Entfernung erreichen könnten.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.08.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Aachen/ra-online

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Kommentare (2)

 
 
MattyRecht schrieb am 14.08.2015

Falsch: Da das Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 11.08.2015 - 9 L 661/15, nicht hat die Regelwerke im Grundrechte der Allgemeinheit unter Beachtung gezogen des Gleichheitsprinzip, gem. § 3 GG! Alle menschen stehen aber nun mal gleich vor den Gesetzen. daher kann also keine Bevorzugung oder Benachteiligung folgen in einem zerstörten Kaputten Rechtsstaat Deutschland § 528 ZPO mögen die Richter Haltung und nach Treu und Glauben doch schon mal wiegen müssen, besonders, hier! Unabhänigkeit gehört stark eingeschränkt mehr Kontrollen für Richter. viele entscheiden nur noch zwaischen Arm und Reich, das habe ich auch in der Richterzeitschrift verlauten lassen.

Armin schrieb am 13.08.2015

was lernen wir daraus? sh. mein erster Kommentar unter http://www.kostenlose-urteile.de/BVerfG_2-BvR-128211_Verleihung-des-Koerperschaftsstatus-an-Religionsgemeinschaften-durch-Landesgesetz-verstoesst-gegen-den-Grundsatz-der-Gewaltenteilung.news21433.htm

d.h. ohne katholische Kirche keine Katholische fehlgeleitete Schule ...

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