wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.03.2006
2 BvR 1104/05 -

BVerfG zur Verletzung des rechtlichen Gehörs in einem vor dem Amtsgericht geführten Zivilprozess

Amtsgericht ging leichtfertig mit verfassungsrechtlichen Grundsätzen und Garantien um

Der Beschwerdeführer machte vor dem Amtsgericht eine Honorarforderung in Höhe von 85,80 Euro geltend. Nach Eingang der Klageerwiderung des Beklagten ordnete der Richter deren Zustellung an den Bevollmächtigten des Beschwerdeführers an. Obwohl kein Empfangsbekenntnis als Nachweis der bewirkten Zustellung im Rücklauf zur Gerichtsakte gelangt war, wies der Richter die Klage unter Berufung auf den Inhalt der Klageerwiderung ab.

Die daraufhin vom Bevollmächtigten des Beschwerdeführers erhobene Gehörsrüge, in der er darauf hinwies, dass er die Klageerwiderung nicht erhalten habe und daher zu dem Vorbringen des Beklagten nicht habe Stellung nehmen können, wies das Amtsgericht mit der – nicht verständlichen – Begründung ab, dass die Klageerwiderung dem Klägervertreter übersandt worden, das Schreiben aber nicht an das Gericht zurückgesandt worden sei. Die hiergegen erhobene Gegenvorstellung wurde vom Richter zur Akte genommen, ohne dass er Weiteres veranlasste.

Die gegen die Entscheidungen des Amtsgerichts erhobene Verfassungsbeschwerde war erfolgreich. Die 1. Kammer des Zweiten Senats hob die angegriffenen Entscheidungen wegen der Verletzung rechtlichen Gehörs auf und verwies die Sache an das Amtsgericht zurück. Zur Begründung führte die Kammer aus, dass die Entscheidungen in krasser Form rechtsstaatliche Grundsätze verletzten. Sie beruhten auf einer groben Verkennung des durch die Verfassung gewährten Schutzes und auf einem leichtfertigen Umgang mit den grundrechtlich geschützten Positionen. Dem zuständigen Richter möge zunächst bei Erlass des Urteils noch eine als einfaches Versehen zu qualifizierende Nachlässigkeit unterlaufen sein, als er die Klage unter Berufung auf den Inhalt der Klageerwiderung abwies, ohne deren Zugang an den Beschwerdeführer anhand eines rückläufigen Empfangsbekenntnisses überprüft zu haben. Spätestens aber auf die ausführlich begründete Gehörsrüge hin hätte sich ihm – nicht zuletzt aufgrund der einfach zu durchdringenden Sachlage und der ohne Aufwand möglichen Nachprüfung anhand des Akteninhalts – das Vorliegen eines Gehörsverstoßes aufdrängen müssen. Dass er gleichwohl dem Beschwerdeführer nicht nur die grundgesetzlich gebotene Korrektur seiner Fehlleistung, sondern auch eine dem Grundrechtsverstoß angemessene Begründung des erhobenen Rechtsmittels versagte, lasse den Rückschluss auf eine besonders leichtfertige und schwerwiegende Vernachlässigung verfassungsrechtlich geschützter Grundwerte zu.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 28/06 des BVerfG vom 06.04.2006

Aktuelle Urteile aus dem Grundrechte | Zivilprozessrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Verfassungsbeschwerde | Verletzung rechtlichen Gehörs

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2191 Dokument-Nr. 2191

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2191

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH