wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 23.01.2013
6 UF 20/13 -

Umgangsregelung ohne Übernachtung bedarf besonderer Rechtfertigung

Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil dient Kindeswohl

Eine Umgangsregelung ohne Übernachtung ist regelmäßig insoweit zulässig, wie dadurch nicht aufgrund großer Entfernung zwischen den Wohnorten des Kindes und des umgangsberechtigten Elternteils eine Umgangs­einschränkung entsteht. Bei geringer Distanz der Wohnorte bedarf es für den Ausschluss von Übernachtungen allerdings einer besonderen Rechtfertigung. Denn es ist davon auszugehen, dass Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl dienen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Amtsgericht Saarbrücken traf im Rahmen eines Verfahrens zwischen den getrennt lebenden Elternteilen eines dreijährigen Kindes im Oktober 2012 eine Umgangsregelung dahingehend, dass das Kind alle zwei Wochen von Samstag auf Sonntag beim Vater übernachten darf. Das Gericht wies in diesem Zusammenhang daraufhin, dass eine Übernachtung nur dann gemäß § 1684 Abs. 4 BGB ausgeschlossen werden dürfe, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gefährdungsgründen angezeigt sei. Die Mutter war mit einer Übernachtung jedoch nicht einverstanden und legte Beschwerde ein. Sie führte insbesondere an, dass der Vater massive Probleme mit Alkohol- und Drogenmissbrauch habe.

Kein Ausschluss der Übernachtungsregelung

Das Oberlandesgericht Saarbrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts uns wies daher die Beschwerde der Mutter zurück. Zwar hielt das Oberlandesgericht die vom Amtsgericht angeführten Anforderungen für einen Übernachtungsausschluss für zu hoch. Denn eine Umgangsregelung ohne Übernachtung sei grundsätzlich insoweit zulässig, wie dadurch nicht aufgrund großer Entfernung zwischen den Wohnorten des Kindes und des umgangsberechtigten Elternteils eine Umgangseinschränkung entstehe. Bei geringer Distanz der Wohnorte bedürfe der Ausschluss der Übernachtung allerdings einer besonderen Rechtfertigung, da Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil in der Regel dem Kindeswohl entsprechen. An einem solchen Rechtfertigungsgrund habe es hier gefehlt. Die von der Mutter angeführte Alkohol- und Drogenproblematik habe jeder Grundlage entbehrt.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.03.2016
Quelle: Oberlandesgericht Saarbrücken, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 15.10.2012
    [Aktenzeichen: 129 F 79/11 UG]
Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Ausschluss | Kind | Kinder | Mutter | Übernachtung | Umgangsrecht (§ 1685 BGB) | Vater
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht mit Betreuungsrecht (FamRZ)
Jahrgang: 2013, Seite: 712
FamRZ 2013, 712
 | Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2013, Seite: 1459
NJW 2013, 1459
 | Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR)
Jahrgang: 2013, Seite: 452
NJW-RR 2013, 452

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22342 Dokument-Nr. 22342

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss22342

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH