wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 24.02.2016
3 Ws (B) 95/16 -

Kein Absehen vom Fahrverbot aufgrund angedrohter Kündigung des Arbeits­verhältnisses

Berufliche Nachteile aufgrund Fahrverbots müssen hingenommen werden

Droht ein Arbeitgeber im Falle der Verhängung eines Fahrverbots mit der Kündigung des Betroffenen, so begründet dies für sich genommen kein Absehen vom Fahrverbot. Vielmehr müssen berufliche Nachteile infolge des Fahrverbots hingenommen werden. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2015 überschritt ein als Physiotherapeut angestellter Autofahrer auf der Stadtautobahn in Berlin die wegen einer Baustelle auf 60 km/h beschränkte Geschwindigkeit nach Toleranzabzug um 37 km/h. Gegen den Autofahrer wurden daher ein einmonatiges Fahrverbot und eine Geldbuße von 160 EUR verhängt. Gegen den Bescheid legte der Autofahrer Einspruch ein. Er gab an, dass ihm bei Verhängung eines Fahrverbots eine Kündigung drohe. Er sei auf den Führerschein angewiesen, da er ausschließlich Hausbesuche tätige, zu denen er schwere Massagebänke sowie andere Hilfsmittel transportieren müsse. Andere Angestellte können die Hausbesuche aus fehlender Kenntnis oder fehlenden Führerscheins nicht wahrnehmen.

Amtsgericht sieht von Fahrverbot ab

Das Amtsgericht Berlin-Tiergarten sah aufgrund der Angaben des Autofahrers von der Verhängung eines Fahrverbots ab. Zudem berücksichtigte das Gericht begünstigend, das zur Nachtzeit üblicherweise geringe Verkehrsaufkommen. Gegen diese Entscheidung legte die Amtsanwaltschaft Rechtsbeschwerde ein.

Kammergericht verhängt Fahrverbot

Das Kammergericht entschied zu Gunsten der Amtsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Zwar könne unter besonderen Umständen von einem Fahrverbot abgesehen werden. Ein solcher Fall habe hier jedoch nicht vorgelegen.

Unerheblichkeit der beruflichen Notwendigkeit eines Führerscheins

Dass der Autofahrer nach eigenen Angaben beruflich auf den Führerschein angewiesen sei, sei nach Ansicht des Kammergerichts unerheblich gewesen. Berufliche Nachteile durch ein Fahrverbot seien hinzunehmen. Zudem war es für das Gericht nicht plausibel, warum die Inanspruchnahme eines Taxis unzumutbar gewesen sein soll. Finanzielle Mehrbelastungen aufgrund eines Fahrverbots habe der Betroffene hinzunehmen. Ferner fragte sich das Gericht, warum die Aufgaben des Autofahrers während des Fahrverbots nicht durch eine Kombination von Urlaub und Hinzuziehung eines Fahrers zu bewältigen seien. Denn selbst wenn nur der Betroffene die Hausbesuche vornehmen könne, so müsse der Arbeitgeber doch für den Fall des Urlaubs oder Erkrankung des Betroffenen Vorkehrungen für das gewährleisten der Hausbesuche getroffen haben.

Geringes Verkehrsaufkommen bei Nacht stellt kein begünstigender Umstand dar

Soweit das Amtsgericht begünstigend herangezogen hat, dass sich der Verkehrsverstoß zur Nachtzeit bei üblicherweise sehr geringem Verkehrsaufkommen zugetragen habe, hielt das Kammergericht dies für unzulässig. Denn die zulässige Höchstgeschwindigkeit dürfe grundsätzlich auch nicht zur Nachtzeit bei geringem Verkehrsaufkommen um mehr als 50 % überschritten werden.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.10.2016
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 03.12.2015
    [Aktenzeichen: 162 Ss 18/16]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW)
Jahrgang: 2016, Seite: 1110
NJW 2016, 1110
 | Zeitschrift: NJW-Spezial
Jahrgang: 2016, Seite: 330
NJW-Spezial 2016, 330

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23286 Dokument-Nr. 23286

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss23286

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH