wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.07.2014
3 Ws (B) 355/14 - 162 Ss 97/14 -

Erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit rechtfertigt grundsätzlich einmonatiges Fahrverbot eines angestellten Taxifahrers

Absehen von Regelfahrverbot nur in besonderen Ausnahmefällen

Überschreitet ein angestellter Taxifahrer die zulässige Höchst­geschwindig­keit erheblich, so rechtfertigt dies grundsätzlich selbst dann ein einmonatiges Fahrverbot, wenn der Arbeitgeber angibt, den Taxifahrer in der Zeit nicht beschäftigen zu können. Denn vom Regelfahrverbot kann nur in besonderen Ausnahmefällen angesehen werden. Wer leichtfertig den Verlust der Fahrerlaubnis riskiert, kann sich regelmäßig nicht auf berufliche Konsequenzen des Fahrverbots berufen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein angestellter Taxifahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts um 31 km/h überschritten. Gegen ihn erging daher ein Bußgeldbescheid, wodurch eine Geldbuße von 160 EUR sowie ein einmonatiges Fahrverbot drohten. Gegen den Bescheid legte der Taxifahrer Einspruch ein. Er führte an, auf die Fahrerlaubnis angewiesen zu sein, da sein Arbeitgeber ihn weder für einen Monat Urlaub geben noch anderweitig beschäftigen könne. Das Amtsgericht Tiergarten sah daraufhin von einem Fahrverbot ab, erhöhte aber die Geldbuße auf 300 EUR. Gegen diese Entscheidung legte die Amtsanwaltschaft Rechtsbeschwerde ein.

Unzureichende Begründung des Absehens vom Fahrverbot

Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten der Amtsanwaltschaft und hob daher die Entscheidung des Amtsgerichts auf. Das Absehen von einem Regelfahrverbot bedürfe einer eingehenden Begründung. Die vom Betroffenen vorgetragenen Tatsachen müssen umfassend und kritisch geprüft werden. Die Prüfung müsse ergeben, dass die Tatumstände erheblich zu Gunsten des Betroffenen vom Regelfall abweichen, dass es sich um einen ganz besonderen Ausnahmefall handelt oder dass die Anordnung des Fahrverbots für den Betroffenen eine ganz außergewöhnliche Härte darstellt. Diesen Anforderungen sei die Entscheidung des Amtsgerichts nicht gerecht geworden.

Fehlende kritische Auseinandersetzung mit Angaben des Betroffenen

Das Amtsgericht habe sich nicht kritisch mit den Angaben des Taxifahrers auseinandergesetzt, so das Kammergericht. Es sei notwendig gewesen zu prüfen, über wie viele Taxis der Arbeitgeber verfügt und wie viele Angestellte er beschäftigt. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Arbeitgeber dem Taxifahrer keinen Urlaub habe gewähren und ihn anderweitig in seinem Betrieb habe einsetzen können. Auch die Möglichkeit einer unbezahlten Freistellung hätte erörtert werden müssen. Zudem sei zu beachten, dass sich derjenige, der leichtfertig den Verlust seiner Fahrerlaubnis riskiere, nicht ohne weiteres auf die beruflichen Konsequenzen eines Fahrverbots berufen könne.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.04.2017
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Amtsgericht Berlin-Tiergarten, Urteil vom 02.04.2014
    [Aktenzeichen: (344 OWi) 2022 Js OWi 8810/13]
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift für Schadenrecht (zfs)
Jahrgang: 2015, Seite: 412
zfs 2015, 412

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24103 Dokument-Nr. 24103

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss24103

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH