wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 09.05.2006
2 BvL 1/02; 2 BvL 4/02; 2 BvL 5/02 -

Kein Vorlageverfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Jugendstrafe

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Vorlagen der Amtsgerichte Herford und Rinteln zur Frage der Verfassungswidrigkeit der Jugendstrafe bzw. des Widerrufs der Aussetzung der Jugendstrafe für unzulässig erklärt.

Die vorlegenden Gerichte sehen sich an der Verhängung einer Jugendstrafe bzw. einem Bewährungswiderruf gehindert, weil sie den Jugendstrafvollzug – mangels gesetzlicher Grundlage – insgesamt für verfassungswidrig halten.

Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:

Die verfassungsrechtlichen Bedenken der vorlegenden Gerichte richten sich in der Sache nicht gegen § 17 Abs. 2 JGG bzw. § 26 Abs. 1 JGG. Diese Normen regeln ausschließlich die Voraussetzungen für die Verhängung von Jugendstrafe sowie die Voraussetzungen für den Widerruf der Aussetzung von Jugendstrafe durch den Jugendrichter. Von den Gerichten bemängelt wird vielmehr die unzureichende Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs.

Selbst wenn die vorgetragenen Bedenken hinsichtlich des gegenwärtigen Rechtszustands auf dem Gebiet des Jugendstrafvollzugs zuträfen, könnte das nur dahin führen, dass einzelne, konkrete Vollzugsmaßnahmen mit dem Grundgesetz unvereinbar wären. Folge einer rechtswidrigen, einen Verurteilten in Grundrechten verletzenden Vollzugsmaßnahme wäre aber nicht, dass die im Jugendgerichtsgesetz dem Grunde nach geregelte Möglichkeit des Freiheitsentzugs durch Jugendstrafe oder des Widerrufs einer Aussetzung der Jugendstrafe als solche verfassungswidrig wäre.

Eine andere Bewertung ergibt sich auch nicht unter der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Fällen mittelbarer Entscheidungserheblichkeit. Die – ersichtlich von niemandem bezweifelte – Verfassungsmäßigkeit der Jugendstrafe lässt sich unabhängig von der Frage der Verfassungsmäßigkeit der konkreten Ausgestaltung des Jugendstrafvollzugs beurteilen.

Zur Erforderlichkeit einer gesetzlichen Regelung für den Jugendstrafvollzug siehe Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 2006

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 44/06 des BVerfG vom 01.06.2006

Aktuelle Urteile aus dem Jugendstrafrecht | Staatsrecht | Verfassungsrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Jugendstrafe | verfassungsgemäß

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 2468 Dokument-Nr. 2468

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss2468

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH