wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Samstag, 23. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 27.10.2015
III-3 Ws 231/15 -

Schutz der Ehe gebietet grundsätzlich Zusammenführung von inhaftierten Eheleuten

Besuchsüberwachung zur Abwehr von möglichen Absprachen und Ver­dunkelungs­handlungen

Der Schutz der Ehe gebietet es grundsätzlich in zwei verschiedenen Haftanstalten inhaftierte Eheleute zusammenzuführen. Die Gefahr der Absprachen und Ver­dunkelungs­handlungen kann durch eine Besuchsüberwachung begegnet werden. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Ehepaar vorgeworfen gemeinsam einen schweren Raub und eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Während sich der Ehemann seit Februar 2015 in der Haftanstalt Wuppertal-Vohwinkel in Untersuchungshaft befand, war die bereits verurteilte Ehefrau in der Haftanstalt Gelsenkirchen inhaftiert. Im Juli 2015 beantragte der Ehemann die Erteilung einer Besuchserlaubnis für seine Ehefrau.

Landgericht wies Antrag zurück

Das Landgericht Wuppertal wies den Antrag zurück. Es befürchtete, dass die Eheleute wegen des bevorstehenden Verfahrens des Ehemanns den Besuch zu Absprachen haben nutzen wollen. Der Ehemann legte gegen die Entscheidung Beschwerde ein.

Oberlandesgericht erteilt Besuchserlaubnis

Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied zu Gunsten des Ehemanns und hob daher die Entscheidung der Vorinstanz auf. Die Besuchserlaubnis sei zu erteilen. Ehe und Familie stehen gemäß Art. 6 GG und Art. 8 EMRK unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Es müssen deshalb die erforderlichen und zumutbaren Anstrengungen unternommen werden, um in angemessenem Umfang Besuche von auch möglicherweise als Mittäter verdächtigen und in Haft befindlichen Ehepartnern zu ermöglichen. Die Zusammenführung dürfe nur verweigert werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie zum unzulässigen Austausch von verdeckten Informationen missbraucht und diese Gefahr mit den Mitteln der Besuchsüberwachung nicht ausgeräumt werden könne. So lag der Fall hier nicht.

Abwehr der möglichen Verdunkelungsgefahr durch Besuchsüberwachung

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts liegen Anhaltspunkte, dass der Ehemann den Besuch seiner Ehefrau zur Verdunkelung missbrauchen würde, nicht vor. Der möglichen Besorgnis von Absprachen über das Prozessverhalten und Verdunkelungshandlungen anlässlich des Besuchs könne durch eine optische und akustische Überwachung der Kommunikation hinreichend begegnet werden. Daher sei im Hinblick auf den Schutz der Ehe der Besuch der Ehefrau mit dem Ehemann grundsätzlich zu ermöglichen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2018
Quelle: Oberlandesgericht Düsseldorf, ra-online (vt/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Familienrecht | Strafrecht | Strafvollzugsrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Strafrecht (NStZ)
Jahrgang: 2017, Seite: 117
NStZ 2017, 117
 | Zeitschrift: NStZ-Rechtsprechungsreport (NStZ-RR)
Jahrgang: 2017, Seite: 30
NStZ-RR 2017, 30
 | Zeitschrift: Der Strafverteidiger (StV)
Jahrgang: 2016, Seite: 165
StV 2016, 165

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 26110 Dokument-Nr. 26110

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss26110

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

kostenlose-urteile.de - kostenlos Urteile recherchieren, ohne Abo - kostenlos Urteile lesen, ohne Zeitbeschränkung

einige wichtige Links:Startseite | Datenschutzerklärung | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH