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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 05.07.2006
VG 1 A 154.06 -

VG Berlin bestätigt Demonstrationsverbot für den Tag des Endspiels der Fußball-WM

Aufzug würde öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährden

In einem gerichtlichen Eilverfahren hatte sich das Verwaltungsgericht Berlin mit einem durch den Polizeipräsidenten in Berlin ausgesprochenen Versammlungsverbot zu beschäftigen. Das Verbot betraf einen für den 9. Juli 2006 unter dem Motto "Eine Chance für die Jugend" angemeldeten Aufzug für 10.000 bis 20.000 Teilnehmer. Er sollte am Theodor-Heuss-Platz beginnen, über den Kaiserdamm, die Bismarckstraße, den Ernst-Reuter-Platz und die Straße des 17. Juni zu einer Abschlusskundgebung am Großen Stern führen.

Auf den Hinweis des Polizeipräsidenten in Berlin hin, die Durchführung der geplanten Veranstaltung komme auf der angemeldeten Route zur angemeldeten Zeit wegen des Endspiels der Fußball-Weltmeisterschaft und des gleichzeitig stattfindenden Fan-Fests FIFA 2006 nicht in Betracht, ließ der Veranstalter mitteilen, eine zeitliche oder örtliche Verlegung der Veranstaltung sei nicht akzeptabel. Die Veranstaltung solle gegenüber der Öffentlichkeit kundtun, dass die Jugend zu wenig Unterstützung finde, während die Fußballweltmeisterschaft mit einem ungleich höheren und nicht gerechtfertigten finanziellen Aufwand verbunden sei.

Daraufhin untersagte der Polizeipräsident in Berlin den Aufzug mit sofort vollziehbarem Bescheid vom 31. Mai 2006. Zur Begründung wurde ausgeführt, der Aufzug verursache angesichts des auf dem Fan-Fest FIFA WM 2006 am 9. Juli 2006 zu erwartenden sehr großen Besucheransturms konkrete Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Die Teilnehmer des Aufzugs ließen sich nicht von den Besuchern der Fan-Meile trennen. Auch blockiere der Aufzug wichtige Rettungswege und den Zugang zum Olympia-Stadion.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat den dagegen gerichteten Eilantrag des Ver-anstalters mit Beschluss vom 5. Juli 2006 abgelehnt. Nach Auffassung der Kammer würde die gleichzeitige Durchführung des Aufzugs "Eine Chance für die Jugend" und des Fan-Fests FIFA WM 2006 am 9. Juli 2006 die öffentliche Sicherheit unmittelbar gefährden. Denn der Aufzug könne ohne Gefährdung der körperlichen Sicherheit der Teilnehmer des Aufzugs und der Besucher des Fests nicht durch die Fan-Meile geleitet werden.

Könne aber nur eine der beiden Veranstaltungen stattfinden, müsse der geplante Aufzug zurücktreten. Zwar habe der Veranstalter des Aufzugs diesen vor dem Fan-Fest FIFA WM 2006 angemeldet. Das Versammlungsgesetz enthalte aber keine Regelung wonach stets derjenige, der seinen Willen zur Durchführung einer Versammlung vor anderen Veranstaltern kundgebe, auch zwingend den Vorrang bekommen müsse. Eine frühzeitige, andere Veranstaltungen von vornherein ausschließende Reservierung von bestimmten Veranstaltungsorten oder -zeiten sei nicht möglich.

Die Konkurrenz des Aufzugs und des Fan-Fests FIFA 2006 sei vielmehr durch angemessene und gerechte Abwägung der betroffenen Rechtsgüter aufzulösen. Danach müsse der Aufzug hinter das Fan-Fest FIFA 2006 zurücktreten. Denn anders als das Endspiel der Fußball-Weltmeisterschaft und das damit untrennbar verknüpfte Fan-Fest FIFA 2006 könne der Aufzug "Eine Chance für die Jugend" örtlich oder zeitlich verschoben werden. Zwar könne der Antragsteller sich grundsätzlich auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit berufen, um seinen Protest im Rahmen der Meinungsbildung und -kundgabe auch in zeitlicher und örtlicher Nähe zum Endspiel der Fußball-Weltmeisterschaft zum Ausdruck zu bringen. Er dürfe sich aber nicht um den Preis einer physischen Blockade des kritisierten Ereignisses Gehör verschaffen.

Nachtrag vom 10.07.2006:

Diese Entscheidung wurde am 07.07.2006 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigt: OVG bestätigt Versammlungsverbot zur Fußball-WM - Öffentliche Sicherheit ist gefährdet

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.07.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 11/2006 des VG Berlin vom 05.07.2006

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